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Anerkennungspraktikum FH für Pflegefachpersonen aus dem Ausland

Anerkennungspraktikum

Wir bieten allen Personen mit einem ausländischen Abschluss in der Pflege die Möglichkeit im KSBL ein Anerkennungspraktikum auf der Stufe Fachhochschule zu machen. Nachfolgend finden Sie ein paar Informationen.

Grenzgänger und –gängerinnen 

Wer in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat wohnt, in der Schweiz arbeitet und wöchentlich an seinen Wohnort zurückkehrt, gilt als Grenzgängerin oder Grenzgänger. Die dazu benötigte Grenzgängerbewilligung wird direkt vom Arbeitgeber USB ausgestellt. Mehr Informationen finden Sie hier.

EU/EFTA-Angehörige 

Staatsangehörige aus einem EU- oder EFTA-Land, die eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten, dürfen ohne spezielle Bewilligung einreisen. Es reicht, sich vor Antritt der neuen Stelle bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts zu melden. Dort wird der Arbeitsvertrag für eine Aufenthaltsbewilligung eingereicht. Mehr Informationen finden Sie hier.

Nicht-EU/EFTA-Angehörige 

Personen von ausserhalb des EU/EFTA-Gebiets, sogenannte Drittstaatenangehörige, müssen frühzeitig eine Arbeitsbewilligung vom Arbeitgeber beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass für diese Stellenvakanz keine geeignete Person innerhalb der Schweiz oder der EU gefunden werden konnte. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wer mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss aus dem Bereich Pflege in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) ein Anerkennungsverfahren durchführen lassen. Das SRK anerkennt und registriert Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir übernehmen die Kosten für die Anerkennung Ihres Diploms beim SRK und unterstützen Sie bei Ihrem Start in der Schweiz.

Das Kantonsspital Baselland verfügt über verschiedene Wohnmöglichkeiten, die kostengünstig gemietet werden können. Die Zimmer, Studios oder Wohnungen sind den Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland vorbehalten. 

Sofern Kapazitäten vorhanden sind, können die Unterkünfte auch Bewerbern, Angehörigen von Patienten und Externen zur Verfügung gestellt werden.

Personalwohnungen

 

Das KSBL unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben/Familie und ist ein offiziell anerkanntes familienfreundliches Unternehmen. Unsere Mitarbeitenden können besondere Vorteile geniessen sowie von diversen Unterstützungsangeboten profitieren. Das KSBL bietet die Möglichkeit für Teilzeitarbeit und Jobsharing, auch in Kaderstellen (Auszug GAV, 9.4.).

Unser Angebot

Alle Personen, die einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben und hier arbeiten, sind steuerpflichtig. Es wird eine Steuer auf Bundesebene, auf kantonaler und auf kommunaler Ebene erhoben. Die Steuersätze sind von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängig und steigen (meist) progressiv an. Sie variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde.

Personen mit Schweizer Pass oder einer C-Bewilligung füllen einmal jährlich eine Steuererklärung aus und bezahlen ihre Steuern nach der Veranlagung entweder als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten.

Für ausländische Staatsangehörige ohne C-Bewilligung wird in der Regel eine Quellensteuer erhoben. Sie wird monatlich direkt vom Lohn abgezogen.  Der Arbeitgeber, KSBL, überweist die Steuern direkt an die entsprechende Steuerbehörde.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Steuerverwaltung Baselland.

Das Schweizer Altersvorsorgesystem basiert auf einem Dreisäulenprinzip mit staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.

1. Säule: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) 

Die AHV garantiert ein Einkommen, das die Grundbedürfnisse für die Zeit nach der Pensionierung deckt. Die Höhe der Auszahlung hängt von der Anzahl Jahre ab, in denen AHV-Beiträge bezahlt wurden. Die IV kommt bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung oder im Todesfall zum Einsatz. Die Vorsorgebeiträge werden dem Bruttolohn abgezogen und vom KSBL direkt an die die Ausgleichskasse Basel-Land überwiesen.

Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei der Informationsstelle AHV/IV

 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Die Pensionskasse ergänzt die Leistungen aus der AHV im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie im Todesfall.  Die Beiträge werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen und variieren je nach Alter. Dabei bezahlt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge.

 3. Säule: Private Vorsorge 

Die 3. Säule ist eine freiwillige Ergänzung und wird nicht vom Arbeitgeber übernommen. Sie können selbst entscheiden, ob und wo Sie für Ihre 3. Säule sparen möchten. Viele Banken und Versicherungen bieten spezielle Angebote für das Sparen in einer 3. Säule an.

Das Versicherungssystem der Schweiz besteht aus verschiedenen obligatorischen und ergänzenden freiwilligen Versicherungen. Somit soll eine breitgefächerte finanzielle Absicherung sichergestellt werden. Alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Versicherungen erhalten sie mit dem Arbeitsvertrag.

Die Krankenversicherung (KVG), kurz Krankenkasse genannt, ist für alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen, obligatorisch. Sie deckt im Krankheitsfall die Heilungs- und Pflegekosten. Die Krankenversicherung kann frei gewählt werden – sie wird monatlich bezahlt und ist Sache der Mitarbeitenden. Das KSBL bietet Prämienvergünstigungen bei verschiedenen Anbietern an.  

Die Unfallversicherung (BUV) wird direkt über das KSBL gedeckt und monatlich von Ihrem Lohn abgezogen. Sie trägt die Behandlungskosten für Unfälle während der Arbeitszeit sowie bei Krankheit, die in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht.  

Die Nicht-Berufsunfallversicherung (NBUV) für finanzielle Folgen von Unfällen, die nicht während der Arbeitszeit erfolgen, wird Ihnen mit Ihrem Monatslohn verrechnet. Jedoch ist diese freiwillig und es kann zwischen drei verschiedenen Varianten gewählt werden.  

Die Krankentaggeldversicherung, ist eine freiwillige Arbeitgeber-Leistung: Sie deckt die wirtschaftlichen Folgen bei Krankheit am Arbeitsplatz. Einen Teil der Prämien werden vom KSBL übernommen und der andere Teil wird mit einem Direktabzug von Ihrem Lohn bezahlt.

Mehr Informationen zu Kranken- und Unfallversicherung finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die Mutterschaftsentschädigung wird durch die Erwerbsersatzordnung (EO) gedeckt. Den Mitarbeiterinnen wird ein bezahlter Schwanger- und Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen garantiert. Die Beiträge für die EO werden allen Mitarbeitenden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Vaterschaftsurlaub wird ebenfalls über die EO finanziert und beträgt 10 Arbeitstage.

Für jedes Kind haben Arbeitnehmende in der Schweiz Anspruch auf eine fixe Familienzulage. Das KSBL bezahlt zusätzlich eine Erziehungszulage. Deren Höhe richtet sich nach Einkommen und Beschäftigungsgrad und wird gemeinsam mit der Familienzulage monatlich mit dem Lohn ausbezahlt.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) tritt in Kraft, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Auszahlungshöhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Lohn während der letzten zwei Jahre (70-80%) Alle angestellten Arbeitnehmenden in der Schweiz sind bei der ALV versichert, dies wird ihnen direkt vom Lohn abgezogen.

Alles Wichtige zu diesen Themen finden Sie bei der Ausgleichskasse Basel-Land

Andrea Ravlija

"Ich heisse Andrea und ich komme aus Kroatien. Seit dem 1. September 2022 arbeite ich im KSBL am Standort Liestal. Für mich war das Berufseinstiegsprogramm HF genau das Richtige. Zuerst habe ich als Fachfrau Gesundheit (FaGe) gestartet und die entsprechenden Kompetenzen ausgeführt. Ich hatte ausreichend Zeit mich in den Stationsalltag eines Akutspitals in der Schweiz einzuleben und zu integrieren. Auf meinem Lernweg und vor allem bei der Erweiterung meiner Kompetenzen erhielt ich unglaublich viel Unterstützung. Mittlerweile arbeite ich als Dipl. Pflegefachfrau und übernehme die volle Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess. An dieser Stelle möchte ich mich beim KSBL für diese einmalige Chance und das entgegengebrachte Vertrauen von ganzem Herzen bedanken."

Bei Interesse melden Sie sich bei:

Matthäus Sommer
Pflegeleiter Bruderholz

Tel. +41 61 436 36 06
E-Mail


Suzana Plüss
Pflegeleiterin Liestal

Tel. +41 61 925 23 84
E-Mail