Fragen und Antworten

Nachstehend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen. Für weitere Auskünfte oder eine Sprechstunde sind wir gerne für Sie da.

Der Zungenschrittmacher kommt für Patienten in Frage, welche die CPAP Überdruckmaske nicht vertragen und bei denen auch andere alternative Therapien, wie zum Beispiel Unterkieferprotrusionsschienen (=Zahnschienen, welche den Unterkiefer in der Nacht nach vorne halten), nicht möglich oder erfolgreich waren.

Der Zungenschrittmacher ist eine bewährte Therapie mit der seit über 10 Jahren weltweit gute Erfahrungen bestehen. Die Wirksamkeit der Methode ist in vielen Studien gut dokumentiert. In der Schweiz bestehen Erfahrungen seit sechs Jahren. Die ersten Implantationen erfolgten 2014 am Zentrum für Schlafmedizin der HNO Klinik im Kantonsspital Baselland in Liestal.

Doch. Die Überdrucktherapie mit der CPAP Maske ist nach wie vor die wirksamste Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe. Leider wird die Therapie von ca. 40% der Patienten nicht vertragen. Es braucht somit Alternativen für diese Patienten.

Die Operation eines Zungenschrittmachers erfordert ein hochspezialisiertes Team, das über die nötige Erfahrung verfügt. In der Schweiz wurden bisher 54 Patienten damit versorgt, 95% davon am Implantationszentrum am Kantonsspital Liestal. Aufgrund der Fallzahlen ist es sinnvoll, die Operationen an einem Zentrum mit Erfahrung durchführen zu lassen. Die Operation erfordert lediglich einen kurzen Spitalaufenthalt von 3-4 Tagen. Die Nachbetreuung erfolgt wohnortsnah in Schlaflaboren, die sich ebenfalls für die Zungennervenstimulation spezialisiert haben. Eine Liste dieser Schlaflabore finden Sie auf dieser Seite.

Die Operation findet im Rahmen eines 3- bis 4-tägigen stationären Aufenthaltes am Kantonsspital Baselland statt. Die Fadenentfernung erfolgt wohnortnah (z.B. Hausarzt) zwischen dem 10. und 14. Tag nach der Operation. Die Einheilungsphase am Zungennerv dauert 1 Monat, wonach der Zungenschrittmacher aktiviert wird. Die Aktivierung erfolgt entweder bei uns in Liestal oder beim zuweisenden Schlaflabor. Damit können Sie das Gerät in der Nacht benutzen und sich an die Impulse gewöhnen. Mit einer langsamen Steigerung der Intensität wird der Therapieeffekt grösser und die Atemaussetzer weniger. 2 – 3 Monate nach der Aktivierung erfolgt die Feineinstellung im Schlaflabor.

Für die Operation werden drei Zugänge benötigt. Somit gibt es drei Stellen am Körper, welche eine Wunde aufweisen. Am Hals und über der Brust verspüren die meisten Patienten sehr wenig bis keine Schmerzen. Am Brustkorb treten üblicherweise leichtgradige Schmerzen auf, welche problemlos mit Medikamenten behandelt werden können.

Die Operation findet im Rahmen eines 3- bis 4-tägigen stationären Aufenthaltes am Kantonsspital Baselland statt.

Sobald der Zungenschrittmacher aktiviert wurde, können Sie den Stimulator über eine Fernbedienung ein- und ausschalten.

Die Batterien halten in der Regel 8 bis 11 Jahre. Sobald die Batterie leer ist, muss der Generator ausgetauscht werden. Dies geschieht in einer kurzen Operation, ähnlich wie beim Austausch eines Herzschrittmachers.

Mit dem Zungenschrittmacher kann die obstruktive Schlafapnoe behandelt werden. Dazu misst das System kontinuierlich Ihr Atemmuster im Schlaf. Auf der Grundlage Ihres individuellen Atemrhythmus sorgt das System dann für eine Stimulation bestimmter Muskeln der Zunge und des Rachens, um so die Atemwege während des Schlafs offen zu halten. Das System wird so eingestellt, dass Sie von der Stimulation während des Schlafes nichts bemerken. Der Zungenschrittmacher wird über eine kleine Fernbedienung gesteuert und besteht aus drei Komponenten: einem kleinen Generator, einem Atemsensor und einer Stimulationselektrode. Die Therapie wird abends vor dem Zubettgehen eingeschaltet und am Morgen nach dem Erwachen wieder ausgeschaltet.

 

Der Zungenschrittmacher wurde entwickelt, um Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe zu behandeln. Schnarchen ist ein häufiges Symptom bei obstruktiver Schlafapnoe. Die Langzeitauswertung einer grossangelegten Studie (STAR Studie) zeigte eine deutliche Reduktion des nächtlichen Schnarchens: 90 % der Bettpartner berichten, dass ihre Partner mit dem Zungenschrittmacher nur noch leichtgradig oder gar nicht mehr schnarchen.

Ja, sofern alle Anforderungen erfüllt werden. Die Ärzte vom Implantationszentrum am Kantonsspital Baselland überprüfen, ob die Anforderungen erfüllt werden. Wir kümmern uns ebenfalls um die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.

Grundsätzlich nein. Sollten Sie jedoch in einem Telmed-, HMO- oder Hausarzt-Modell versichert sein, dann brauchen Sie ein Zuweisungsschreiben des Hausarztes.

Die Stimulation wird in der Regel nur gering oder gar nicht von Ihnen wahrgenommen. Meistens fühlen Sie ein Kribbeln oder ein leichtes Zusammenziehen der Zungenmuskulatur. Die Stimulation soll weder schmerzhaft noch unangenehm sein, um den Schlaf nicht zu stören. Über die Fernbedienung lässt sich die Stärke der Stimulation selbst einstellen.

Nach einer Abheilungsphase von 1 Monat können Sie uneingeschränkt den alltäglichen Aktivitäten nachgehen. Einschränkungen bestehen lediglich bei extremen und abrupten Bewegungen der Arme oder Tätigkeiten, bei welchen Sie direkte Schläge auf den Generator riskieren, wie zum Beispiel Kampfsport, Boxen oder Schiessen mit einem Gewehr.

Die meisten bildgebenden Verfahren wie Computertomographie (CT), Ultraschall- und Röntgenaufnahmen sind uneingeschränkt möglich. Mit dem aktuell verwendeten Zungenschrittmacher können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auch mit einer Magnetresonanztomographie (MRT) am Kopf und den Extremitäten untersuchen lassen. Gerne informieren wir Sie hier über die Bedingungen, sollten Sie für eine Implantation in Frage kommen.

Ja, Sie können eine Mikrowelle und alle gängigen Haushaltsgeräte nutzen, die keine starken Magnetfelder erzeugen.

Nein. Sie melden dem Flughafenpersonal, dass Sie einen Schrittmacher (engl. Pacemaker) haben. Dadurch wird das Sicherheitspersonal bei Ihnen eine separate Kontrolle durchführen, sodass Sie nicht dem Magnetfeld der Sicherheitsschranke ausgesetzt sind. Das Flughafenpersonal ist sich dies gewohnt aufgrund der grossen Zahl an Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen.

Sollten sie ein starkes bzw. unregelmässiges nächtliches Schnarchen evtl. auch in Verbindung mit Atempausen und einer Tagesmüdigkeit beobachteten, ist die Vorstellung zur weiteren Abklärung einer schlafbezogenen Atemstörung bei ihrem Hausarzt empfehlenswert. Insbesondere sollte diese erfolgen, wenn sie bereits an einer Blutdruckerhöhung oder einer Herzerkrankung wie z.B. einer Herzrhythmusstörung oder Durchblutungsstörungen des Herzmuskels leiden. In der Regel wird zunächst eine   Screening-Untersuchung veranlasst. Bei auffälligen Befunden erfolgt die weitere Abklärung in spezialisierten Zentren. Bei Vorliegen eines so genannten obstruktiven Schlafapnoesyndroms (gehäufte Atempausen während der Nacht mit Sauerstoff-Abfällen) empfiehlt sich die Vorstellung in einer Hals-Nasen-Ohren-ärztlichen Sprechstunde zum Ausschluss eines relevanten Atemwegshindernisses.

Der kürzeste Weg ist der, dass Sie sich im Zentrum für interventionelle Schlafmedizin des Kantonsspitals Baselland vorstellen. Wir haben uns seit Jahren auf die Abklärung und die Implantationen von Zungennervenstimulatoren spezialisiert. Zudem arbeiten wir mit verschiedenen Schlaflaboren zusammen (siehe untenstehenden Abschnitt).

Bei Maskenintoleranz führen wir in unserem Zentrum routinemässig zunächst eine Abklärung zur Ursachensuche durch. Hierdurch können genau die Engstellen im Atemweg gefunden werden, welche für die Atemaussetzer und das Schnarchen verantwortlich sind. Diese Diagnostik umfasst eine sogenannte Drucksondenmessung des oberen Atemweges unter Pulsoxymetrie, eine respiratorische Polygrafie (falls noch nicht vorhanden) und eine Schlafvideoendoskopie der oberen Atemwege während eines Medikamenten induzierten Schlafes. Durch diese Untersuchungen können die Therapiealternativen bei CPAP-Intoleranz gefunden werden. Hervorzuheben sind die Anpassung verschiedener Hilfsmittel, hier im Besonderen die sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene aber auch operative Eingriffe sind denkbar. Im Vordergrund stehen hier die Stabilisierung bzw. Erweiterung des Atemweges durch nasenatmungsverbessernde Operationen wie z.B. die Nasenscheidewandkorrektur und die Stabilisierung des oberen Atemweges durch die Straffung des weichen Gaumen mit ggf. Entfernung der Mandeln.

Weitere Informationen

Webseite Inspire Therapie Schweiz