Qualitätssicherung

Qualitätspolitik und Qualitätsziele

Die Spitalapotheke erbringt ihre Leistungen mit folgender Zielsetzung:

  1. Bestmögliche Qualität im Bereich des Medikationsprozesses
  2. Hohe Kundenzufriedenheit
  3. Dienstleistungsbereitschaft
  4. Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit
  5. Gesetzeskonformität im Umgang mit Heilmitteln

Mit ihren Tätigkeiten und Anstrengungen unterstützt die Apotheke alle Teilschritte im Medikationsprozess im Spital mit den Zielen:

  • richtiges Medikament in der richtigen Dosierung und Menge für den richtigen Patienten
  • richtiges Medikament in der richtigen Form und Qualität für den richtigen Patienten
  • richtiges Medikament zum richtigen Zeitpunkt für den richtigen Patienten

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement-System der Spitalapotheken am KSBL dient als:

  • Grundlage für die Qualitätssicherung im Arzneimittelbereich
  • Grundlage für die GMP- und GDP-Inspektionen (Bewilligungen)
  • Grundlage für die Zertifizierung nach RQS und ISO

Die Spitalapotheke hat folgende Bewilligungen:

  • Bewilligung von Swissmedic für den Grosshandel mit Arzneimitteln
  • Bewilligung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Baselland (VGD)
    • für den Betrieb der Spitalapotheke
    • für die Herstellung von Arzneimitteln nach Formula magistralis, officinalis, hospitalis und nach eigener Formel
    • Bezug, die Lagerung und Verwendung von Betäubungsmitteln

Zertifizierungen

Die Spitalapotheke hat folgende Zertifizierungen:

  • Zertifizierung durch die Firma SGS für das Referenzsystem «Qualität für Spitalapotheken (RQS) Version 2.1» (RQS) und die Norm ISO 9001:2015

Das Qualitätshandbuch (QHB) ist das zentrale Führungsdokument der Spitalapotheke und beschreibt:

  • Organisation und Struktur
  • Qualitätsmanagementsystem und Prozesse der Apotheke sowie
  • Auftrag, Aufgaben und Dienstleistungen der Apotheke

Vigilance

Die Spitalapotheke erfasst und bearbeitet alle Meldungen zu unerwünschten Ereignissen mit Heilmitteln (Pharmako- und Materiovigilance). Sie ist dafür zuständig, dass solche Meldungen zeitgerecht an die Anwender weitergeleitet werden.

Allfällige Rückrufe für Arzneimittel werden unverzüglich eingeleitet und vollzogen.