Allgemeine Vertragsbedingungen

für die Vereinbarung zur Nutzung des KSBL-Patientenportals

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) stellt seinen Patientinnen und Patienten eine digitale Plattform zur Verfügung, die ein Patientenportal und eine Mobile Application (App)1 umfasst. Das Patientenportal erlaubt es den Patientinnen und Patienten des KSBL, die vom KSBL auf dem Patientenportal zur Verfügung gestellten Dokumente digital abzurufen.

Das Patientenportal und die zugehörige App sind Eigentum des KSBL. Mit dem erstmaligen Zugang zum Patientenportal, der Zustimmung zu den AVB und der Zuweisung eines Zugangscodes entsteht eine Nutzungsvereinbarung und die Patientin bzw. der Patient erhält das unentgeltliche Nutzungsrecht für die App und das Patientenportal. Gleichzeitig erklärt sie bzw. er sich damit einverstanden, die im Patientenportal bereitgestellten Dokumente in elektronischer Form zu erhalten, und verzichtet auf eine Zustellung auf postalischem Weg.

1 Die Mobile Application (App) wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

1.1 Das Nutzungsrecht der Patientinnen oder Patienten an der App und am Patientenportal (Nutzerinnen bzw. Nutzer) beinhaltet das ausschliesslich persönliche, nicht exklusive, nicht übertragbare und jederzeit widerrufbare Recht, die App und das Patientenpor tal für private, nicht kommerzielle Zwecke auf den eigenen Geräten (PC, Smartphone, Tablets etc.) zu installieren und nach Massgabe dieser AGB zu nutzen.

1.2 Den Nutzerinnen und Nutzern ist es nicht gestattet, die App oder das Patientenportal selber oder mit Hilfe von Dritten zu kopieren, abzuändern, zu dekompilieren bzw. zurück zu entwickeln oder sich den Quellcode zu beschaffen.

1.3 Das Nutzungsrecht kann ausschliesslich Personen übertragen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein haben.

1.4 Weder die App noch das Patientenportal dürfen ohne Zustimmung des KSBL Dritten zur Nutzung überlassen werden. Ausnahme: Die Nutzung des eigenen Zugangs durch eine zur Vertretung der Nutzerin bzw. des Nutzers berechtigte Person (bevollmächtigte Person, gesetzliche
Vertretung) ist erlaubt. Die Nutzerin bzw. der Nutzer bleibt für die korrekte Verwendung der Zugangsdaten gemäss diesen AVB verantwortlich.

 

2.1 Der technische Zugang zum Patientenportal erfolgt über das Internet mittels Webbrowser oder App. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist selber für die Bereitstellung des Webbrowsers bzw. für die Installation der App verantwortlich. Das KSBL haftet nicht für Schäden, die zufolge fehlerhafter Installation des Webbrowsers oder der App entstehen.

2.2 Die Nutzerin bzw. der Nutzer erhält nach Zustimmung zu den AVB einen Zugangscode, mit dem der erstmalige Zugang zum Patientenportal freigeschaltet wird. Danach erfolgt d er Zugang jeweils mittels Passwort und Sicherheitscode. Das KSBL kann das Zugangsverfahren jederzeit ändern.

2.3 Die sichere Verwahrung des Passwortes und der Zugangsdaten liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers bzw. der Nutzerin. Personen, die s ich mittels Passwort und Sicherheitscode im Patientenportal einloggen, gelten gegenüber dem KSBL als rechtmässige Nutzerinnen und Nutzer und damit als berechtigt, die zur Verfügung gestellten Dokumente einzusehen oder auf das eigene Gerät herunter zu laden.

2.4 Das KSBL ist berechtigt, den Zugang bei Verdacht auf Sicherheitsrisiken oder auf Missbrauch durch die Nutzerin bzw. den Nutzer oder durch Dritte (z. B. Hackerangriff) ohne Ankündigung jederzeit zu sperren. Das KSBL haftet nicht für einen allfälligen Schaden zufolge einer zu Sicherheitszwecken erfolgten Zugangssperre. Die Zugangssperre kann jederzeit durch das KSBL wieder aufgehoben werden.

2.5 Die Nutzerin bzw. der Nutzer kann das KSBL jederzeit anweisen, den Portalzugang vorübergehend zu sperren. Zum Zeitpunkt der Sperrung bereits erfolgte Handlungen im Patientenportal können nicht rückgängig gemacht werden. Die Sperrung bleibt bis zur Aufhebungsanweisung durch die Nutzerin bzw. den Nutzer oder bis zur Kündigung der Nutzungsvereinbarung bestehen. 

2.6 Der Portalzugang wird bei mehrmaliger Eingabe falscher Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Für eine Aufhebung der Sperre ist das KSBL zu kontaktieren. Besteht seitens der Nutzerin oder des Nutzers der Verdacht, dass die Zugangsdaten an unbefugte Personen gelangt sind, so hat sie bzw. er das Passwort zu ändern und dies umgehend dem KSBL zu melden. Das KSBL sperrt im Nachgang zur Meldung den Zugang zum Patientenportal.

3.1 Die Nutzerin bzw. der Nutzer sorgt für den Schutz der Zugangsdaten vor missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte und für ein angemessenes und sicheres Passwortmanagement.

3.2 Die Nutzerin bzw. der Nutzer schützt seine eigenen Geräte in angemessenem Umfang gegen Sicherheitsrisiken und sorgt dafür, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf den eigenen Geräten auf dem aktuellsten Stand sind. Sie bzw. er trägt dafür die alleinige Verantwortung.

3.3 Die Nutzerin bzw. der Nutzer hält sich an die Empfehlungen in dem vom KSBL übergegebenen «Merkblatt für die Nutzung des Patientenportals durch Patientinnen und Patienten des KSBL» (siehe Anhang zu diesen AVB).

3.4 Die Nutzerin bzw. der Nutzer meldet dem KSBL Änderungen der Wohnadresse, der E-Mail-Adresse oder der Telefonnummer (Mobile, Festnetz) .

4.1 Das KSBL garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Patientenportals. Bei Unterbrechung des Zugangs besteht kein Anspruch auf postalische Zustellung der im Patientenportal vorhandenen Dokumente.

4.2 Das KSBL haftet für allfällige Schäden aus der Nutzung des Patientenportals nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässig Verursachung. Eine weitergehende Haftung, namentlich für Hilfspersonen des KSBL, ist ausgeschlossen.

4.3 Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Haftung für mittelbare oder indirekt Schäden wie entgangener Gewinn oder Reputationsschäden.

4.4 Das KSBL haftet in keinem Fall für Schäden zufolge Unterbrechung des Zugangs zum Patientenportal.

5.1 Die Nutzerin bzw. der Nutzer kann die Nutzungsvereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Nach Eingang der Kündigung beim KSBL wird der Zugang zum Patientenportal und zur App umgehend unterbrochen.

5.2 Das KSBL kann die Nutzungsvereinbarung bei Vorliegen wichtiger Gründe unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Wichtige Gründe sind namentlich der wiederholte Verstoss der Nutzerin bzw. des Nutzers gegen die Nutzungsvereinbarung oder die Aufhebung des Patientenportals.

5.3 Die Nutzungsvereinbarung fällt mit dem Tod der Nutzerin bzw. des Nutzers ohne Weiteres dahin und der Zugang zum Patientenportal wird nach Bekanntgabe des Todesfalls umgehend aufgehoben. Erben oder Behörden können sich nach dem Todesfall für den berechtigten Zugang zu Dokumenten schriftlich an das KSBL wenden.

6.1 Bei Streitigkeiten aus der Nutzungsvereinbarung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

6.2 Gerichtsstand ist das für das KSBL zuständige ordentliche Gericht. Vorbehalten bleibt ein zwingender davon abweichender gesetzlicher Gerichtsstand.

Merkblatt für die Nutzung des Patientenportals durch Patientinnen und Patienten des KSBL.

Merkblatt Patientenportal

Nutzungsbedingungen Patientenportal