Austritt

Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt wird Sie nach Ihrem ambulanten Eingriff/Ihrer Behandlung über allfällige weitere Behandlungen, Kontrollen und evtl. erforderliche Medikamente informieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation z.B. eines Taxis nach Hause. 

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird nach dem Eingriff/der Behandlung festgelegt.

Bei Bedarf wird die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt bereits beim Austritt einen Termin für die ambulante Nachkontrolle oder für einen Verbandswechsel vereinbaren. Ihre Unterlagen werden Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder der weiterbehandelnden Ärztin/dem weiterbehandelnden Arzt zugestellt.

In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung der medizinischen Leistungen direkt an die Versicherung. Sämtliche Nebenleistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Für Fragen zu Ihrer Abrechnung dürfen Sie sich gerne an unsere Patientenadministration wenden.