Fahreignungsabklärung Stufe 3

Medtraffic Neurologie KSBL

Die Neurologie des KSBL führt allgemeine verkehrsmedizinische Untersuchungen auf Stufe 3 durch. Diese Kontrolluntersuchungen der Fahreignung können nur von dafür zertifizierten Ärzten durchgeführt werden (https://medtraffic.ch). In der Neurologie KSBL sind Dr. Yvonne Naegelin und PD Dr. David Winkler entsprechend zertifiziert.

Stufe 3 Untersuchungen durch uns werden in der ganzen Schweiz unabhängig vom Wohnkanton des Fahrzeuglenkers anerkannt. Des Weiteren sind auch ergänzende fachspezifische neurologische Abklärungen zuhanden anderer Stufe 1-, 2- oder 3-Ärzte bei uns möglich.

Verkehrsmedizinische Untersuchung Stufe 3 (Gutachten)

Stufe 3 Untersuchungen werden von der Behörde bei Personen verfügt, bei welchen die Fahreignung im Rahmen der Stufe 1- oder Stufe 2-Untersuchung nicht beurteilt werden kann oder als fraglich beur-teilt wurde, bei Personen nach schweren Erkrankungen, sowie bei Personen, deren Fahreignung auf-grund eines Vorfalles z.B. im Strassenverkehr aus medizinischen Gründen angezweifelt wird.

Wir weisen darauf hin, dass

  • bei Bedarf weitere fachspezifische Untersuchungen von uns eingeleitet werden können.
  • sobald die Abklärung der Fahreignung (unabhängig der Stufe) konkret bei uns begonnen wird, wir verpflichtet sind, das Resultat der Behörde mitzuteilen. Eine begonnene Untersuchung kann, selbst wenn diese durch Sie abgebrochen wird, nicht ohne Meldung von uns an die Behörde verbleiben.
  • im Rahmen der Beurteilung der Fahreignung unmittelbar nach der Untersuchung eine Blut- /Urinprobe auf Medikamente/Alkohol/Drogen und andere Blutwerte durchgeführt werden kann. Das Resultat der Untersuchung oder deren Nicht-Antritt wird dabei der Motorfahrzeugkontrolle im Rahmen der obigen Meldepflicht mitgeteilt.

Kosten Fahreignungsuntersuchung Stufe 3 (Gutachten)

Verkehrsmedizinische Untersuchungen müssen in der Regel durch den Fahrzeuglenker selbst bezahlt werden, da sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Für die Stufe 3 Untersuchung inklusive der Erstellung des schriftlichen Gutachtens ist mit Kosten von ungefähr CHF 900.- je nach Aufwand zu rechnen. In vereinzelten, Fällen können die Kosten tiefer oder etwas höher ausfallen.

Je nach Befunden kann im Rahmen einer Stufe 3 Abklärung zusätzlich eine verkehrspsychologische Testung erforderlich werden, welche dann ebenfalls vom Fahrzeuglenker selbst zu bezahlen ist. Diese Untersuchungen werden von spital-externen Verkehrspsychologen durchgeführt.

Anmeldung zur Fahreignungsuntersuchung Stufe 3 (Gutachten)

Schriftlich via Sekretariat Neurologie:

Sekretariat Neurologie
Kantonsspital Baselland
Rheinstrasse 26
4410 Liestal

oder per Email:  neurologie.liestal@ksbl.ch

Für Fragen erreichen Sie unser Sekretariat unter: +41 61 925 37 00

Mitbringen zur Untersuchung

  • Führerausweis (falls vorhanden, ansonsten amtlicher Ausweis /ID, Pass)
  • Brillen
  • Liste mit allen aktuell eingenommenen Medikamenten (regelmässig und unregelmässig)
  • Ärztliche Vorberichte: Wenn Sie in ärztlicher Behandlung stehen oder regelmässig Medikamente einnehmen, so stellen Sie bitte Ihre Arztberichte der letzten 2 Jahre zusammen und bringen Sie uns diese zur Untersuchung mit. Dies erleichtert die effiziente Beurteilung der Fahreignung. Idealerweise senden Sie und Kopien dieser Berichte bereit vor dem Untersuchungstermin per Post zu.

Bitte beachten Sie folgendes: Sollten Sie ohne Unterlagen erscheinen oder muss zwecks Klärung von unklaren/fehlenden Unterlagen mit Kollegen Kontakt aufgenommen werden, dann müssen wir diese in jedem Fall vollständig organisieren; der Aufwand hierfür wird Ihnen nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

  • Falls Sie selbst oder Ihr Umfeld bzgl. Ihrer Fahreignung unsicher sind, so erscheinen Sie nicht als Lenker mit dem Fahrzeug. Wird die als nicht gegeben beurteilt, oder bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung, so darf ab Untersuchungszeitpunkt kein Fahrzeug mehr gelenkt werden. Der Führerausweis von der Behörde eingezogen. Gegen diesen Entscheid kann Ein-sprache erhoben werden.

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchung erfolgt gemäss den Richtlinien des Strassenverkehrsgesetzes und den Leitlinien der SGRM (Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin).

Die Untersuchung beinhaltet das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, eine ärztliche Befragung und eine körperliche Untersuchung. Je nach Fragestellung erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.

Die Befragung und Untersuchung auf Niveau Stufe 3 dauert rund 60 min, je nach Vorerkrankun-gen/individueller Situation kann sie deutlich länger dauern. Im Anschluss wird auf Niveau Stufe 3 ein ärztliches Gutachten erstellt.