Zungenschrittmacher
Der Zungenschrittmacher (auch Zungennervstimulator, respektive Hypoglossus-Stimulator) wurde entwickelt, um Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe zu behandeln. Wenn Sie die CPAP Überdruckmaske nicht vertragen und auch keine andere Therapie erfolgreich war, ist der Zungenschrittmacher eine weitere Alternative.
Gut zu wissen
Der Zungenschrittmacher (auch Zungennervstimulator, respektive Hypoglossus-Stimulator) besteht aus einem auf Höhe der Brust eingesetzten Schrittmachers. Er misst laufend den Atemrhythmus im Schlaf und sendet bei jedem Atemzug einen leichten Stromimpuls zur Zunge. Daraufhin bewegt sich diese beim Einatmen etwas nach vorne und macht im hinteren Bereich Platz. Genau dort, wo die Atemwege verengt sind. Der Schlafende kann ungehindert atmen.
Das System wird so eingestellt, dass Sie von der Stimulation während des Schlafes nichts bemerken. Der Zungenschrittmacher wird über eine Fernbedienung gesteuert und besteht aus drei Komponenten: einem kleinen Generator, einem Atemsensor und einer Stimulationselektrode. Die Therapie wird abends vor dem Zubettgehen eingeschaltet und am Morgen nach dem Erwachen wieder ausgeschaltet.
FAQ
Der Zungenschrittmacher kommt für Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe in Frage, welche die CPAP Überdruckmaske nicht vertragen und bei denen auch andere alternative Therapien, wie zum Beispiel Unterkieferprotrusionsschienen (=Zahnschienen, welche den Unterkiefer in der Nacht nach vorne halten), nicht möglich oder nicht erfolgreich waren.
Für die Operation werden drei Zugänge benötigt. Somit gibt es drei Stellen am Körper, welche eine Wunde aufweisen. Am Hals und über der Brust verspüren die meisten Patienten sehr wenig bis keine Schmerzen. Am Brustkorb treten üblicherweise leichtgradige Schmerzen auf, welche problemlos mit Medikamenten behandelt werden können.
Die Operation findet im Rahmen eines 3- bis 4-tägigen stationären Aufenthaltes am Kantonsspital Baselland statt.
Die Operation findet im Rahmen eines 3- bis 4-tägigen stationären Aufenthaltes am Kantonsspital Baselland statt. Die Fadenentfernung erfolgt wohnortnah (z.B. Hausärztin/Hausarzt) zwischen dem 10. und 14. Tag nach der Operation. Die Einheilungsphase am Zungennerv dauert 1 Monat, wonach der Zungenschrittmacher aktiviert wird. Die Aktivierung erfolgt entweder bei uns in Liestal oder beim zuweisenden Schlaflabor. Damit können Sie das Gerät in der Nacht benutzen und sich an die Impulse gewöhnen. Mit einer langsamen Steigerung der Intensität wird der Therapieeffekt grösser und die Atemaussetzer weniger. 2 – 3 Monate nach der Aktivierung erfolgt die Feineinstellung im Schlaflabor.
Ja. Sobald der Zungenschrittmacher aktiviert wurde, können Sie den Stimulator über eine Fernbedienung ein- und ausschalten.
Die Stimulation wird in der Regel nur gering oder gar nicht von Ihnen wahrgenommen. Meistens fühlen Sie ein Kribbeln oder ein leichtes Zusammenziehen der Zungenmuskulatur. Die Stimulation soll weder schmerzhaft noch unangenehm sein, um den Schlaf nicht zu stören. Über die Fernbedienung lässt sich die Stärke der Stimulation selbst einstellen.
Die Batterien halten in der Regel 8 bis 11 Jahre. Sobald die Batterie leer ist, muss der Generator ausgetauscht werden. Dies geschieht in einer kurzen Operation, ähnlich wie beim Austausch eines Herzschrittmachers.
Nach einer Abheilungsphase von einem Monat können Sie uneingeschränkt den alltäglichen Aktivitäten nachgehen. Einschränkungen bestehen lediglich bei extremen und abrupten Bewegungen der Arme oder Tätigkeiten, bei welchen Sie direkte Schläge auf den Generator riskieren, wie zum Beispiel Kampfsport, Boxen oder Schiessen mit einem Gewehr.
Die meisten bildgebenden Verfahren wie Computertomographie (CT), Ultraschall- und Röntgenaufnahmen sind uneingeschränkt möglich. Mit dem aktuell verwendeten Zungenschrittmacher können Sie sich unter bestimmten Bedingungen auch mit einer Magnetresonanztomographie (MRT) am Kopf und den Extremitäten untersuchen lassen. Gerne informieren wir Sie hier über die Bedingungen, sollten Sie für eine Implantation in Frage kommen.
Nein. Sie melden dem Flughafenpersonal, dass Sie einen Schrittmacher (engl. Pacemaker) haben. Dadurch wird das Sicherheitspersonal bei Ihnen eine separate Kontrolle durchführen, sodass Sie nicht dem Magnetfeld der Sicherheitsschranke ausgesetzt sind. Das Flughafenpersonal ist sich dies gewohnt aufgrund der grossen Zahl an Patientinnen und Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen.
Ja, sofern alle Anforderungen erfüllt werden. Die Ärzte des Kantonsspitals Baselland überprüfen, ob die Anforderungen erfüllt werden. Wir kümmern uns ebenfalls um die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse.
Grundsätzlich nein. Sollten Sie jedoch in einem Telmed-, HMO- oder Hausarzt-Modell versichert sein, dann brauchen Sie ein Zuweisungsschreiben.
Patientengeschichte
Patient Markus Däppen erzählt seine Leidensgeschichte mit starker Schlafapnoe und wie er auf die neue Methode des Zungenschrittmachers aufmerksam wurde. Wir haben ihn in der Hals-Nasen-Ohren Klinik am Kantonsspital Baselland auf dem Weg zur Operation begleitet und nach dem Eingriff besucht. Wie hat sich die Operation des Zungenschrittmachers auf das Schlafapnoe und die Tagesmüdigkeit ausgewirkt? Das erzählt uns der Patient im Video.
Unser Spezialist
Dokumente
Videos
Video anschauen Sendung PULS vom 20.01.2020 auf SRF 1: Alternative zur unbeliebten CPAP-Maske
Video anschauen Sendung PULS vom 19.01.2015 auf SRF 1: Schlafapnoe - Was hilft?
Video anschauen Sendung CheckUp vom 15.02.2021 auf Tele1: Mehr Lebensqualität dank Zungenschrittmacher
Video anschauen Inspire: Alternative zur CPAP-Maske
Video anschauen Inspire: Die Behandlungsphasen der Therapie