Austritt
Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt wird Sie nach Ihrem ambulanten Eingriff/Ihrer stationären Behandlung über allfällige weitere Behandlungen, Kontrollen und evtl. erforderliche Medikamente informieren.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird nach der Operation bzw. an Ihrem Austrittsgespräch festgelegt.
Bei Bedarf wird die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt bereits beim Austritt einen Termin für die ambulante Nachkontrolle oder für einen Verbandswechsel vereinbaren. Ihre Unterlagen werden Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder der/dem weiterbehandelnden Ärztin/Arzt zugestellt.
In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung der medizinischen Leistungen direkt an die Versicherung. Sämtliche Nebenleistungen werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Für Fragen zu Ihrer Abrechnung dürfen Sie sich gerne an unsere Patientenadministration wenden.
Patientenaufnahme Liestal: patientenaufnahme.liestal@ksbl.ch
Patientenaufnahme Bruderholz: patientenaufnahme.bruderholz@ksbl.ch