Neuropsychologische Untersuchung
Eine neuropsychologische Untersuchung beinhaltet eine umfangreiche und systematische Untersuchung von kognitiven, affektiven und Verhaltensfunktionen. Dabei werden verschiedene kognitive Funktionsbereiche wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Sprache, Wahrnehmung, exekutive Funktionen (z. B. Planung, Problemlösung) und emotionale Verarbeitung untersucht. Anhand von standardisierten Tests und einem Vergleich mit gesunden Normwerten wird festgestellt, ob und in welchem Ausmass Beeinträchtigungen vorliegen. So finden wir Ursachen für Ihre Beschwerden, erhalten Informationen über deren Verlauf und identifizieren mögliche Therapien.
Fragen zu Untersuchung
Die neuropsychologische Abklärung dient der präzisen Diagnose von kognitiven Beeinträchtigungen und der Planung gezielter Unterstützungs- oder Therapieangebote:
Diagnose von Funktionsstörungen: Erkennung von kognitiven Beeinträchtigungen, die durch Erkrankungen wie Demenz, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Depressionen oder neurologische Störungen verursacht werden können.
Feststellung von Teilleistungsschwächen: Identifikation spezifischer kognitiver Defizite, die Auswirkungen auf Alltag, Schule oder Beruf haben können.
Empfehlungen für therapeutische, schulische oder berufliche Maßnahmen ableiten.
Verlaufsbeurteilung um Veränderungen im kognitiven Zustand über die Zeit zu beobachten.
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit: Einschätzung, inwieweit kognitive Einschränkungen die berufliche Leistungsfähigkeit beeinflussen.
Eine neuropsychologische Untersuchung wird empfohlen, wenn:
Veränderungen im Denken, Verhalten oder der Stimmung auftreten, z. B. nach einem Schlaganfall oder einer Hirnverletzung.
Konzentrations- und Gedächtnisprobleme bestehen, die den Alltag beeinträchtigen.
Lernschwierigkeiten oder Verdacht auf Entwicklungsstörungen wie z.B. ADHS vorliegen.
Neurologische Erkrankungen wie Parkinson, Epilepsie oder Demenz vermutet werden.
Psychische Erkrankungen mit Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit bestehen.
Die Untersuchung erfolgt in der Regel auf ärztliche Zuweisung und kann über die Grundversicherung der Krankenkasse oder über die Unfallversicherung abgerechnet werden.