Vertrauliche Geburt – für Mütter in Not

Werdende Mütter in Not haben in der Frauenklinik Baselland die Möglichkeit, ihr Kind vertraulich zu gebären. Eine vertrauliche Geburt bedeutet, dass niemand erfährt, dass Sie ein Kind geboren haben. Damit möchten wir verhindern, dass Mütter in Not ihre Kinder ohne Unterstützung gebären.

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Die vertrauliche Geburt gewährleistet Mutter und Kind medizinische und persönliche Betreuung sowie sichere Geburtsbedingungen in einem Spital. Diese Lösung ist deshalb sicherer als das Angebot eines Babyfensters, wo Mütter in Not ihre Neugeborenen anonym abgeben können. Lesen Sie hier mehr über das Vorgehen bei einer vertraulichen Geburt im KSBL und darüber, was nach der Geburt mit dem Neugeborenen geschieht:

  • Wir besprechen mit Ihnen das Vorgehen der bevorstehenden vertraulichen Geburt und was anschliessend mit dem Baby geschieht.

  • Entscheiden Sie sich für eine vertrauliche Geburt, geben wir Ihnen einen anderen Namen (ein Pseudonym). Solange Sie im Spital sind, sprechen wir Sie mit dem neuen Namen an. Ihr richtiger Name und Ihre Krankenakte behandeln wir vertraulich. Das bedeutet, dass wir die Informationen niemandem aushändigen, auch nicht den Behörden.

  • Sobald die Geburt beginnt, kommen Sie in die Geburtshilfe in Liestal und melden sich mit Ihrem neuen Namen (Pseudonym) an.

  • Das Baby kommt bei uns in Sicherheit zur Welt, und auch Sie erhalten während der Geburt die Unterstützung, die Sie benötigen.

  • Sie können – sofern Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt – bereits wenige Stunden nach der Geburt das Spital verlassen, sofern Sie dies wünschen.

  • Eine Bezugsperson betreut das Neugeborene auf der Wochenbettstation der Frauenklinik rund um die Uhr.

  • Die Geburt muss beim Zivilstandsamt als vertrauliche Geburt angemeldet werden. Ihre richtige Identität wird jedoch weder beim Zivilstandsamt noch bei der Einwohnerbehörde preisgegeben.

  • Sie dürfen Ihr Baby im Spital jederzeit besuchen.

  • Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) organisiert eine Übergangsfamilie für das Baby. Bis dahin bleibt das Neugeborene zusammen mit seiner Bezugsperson auf der Station des KSBL.

  • Auch bei der Übergangsfamilie dürfen Sie Ihr Baby jederzeit besuchen.

  • Sie haben sechs Wochen Zeit, um sich zu überlegen, ob Sie Ihr Baby für eine Adoption freigeben.

  • Entscheiden Sie sich für eine Adoption, sucht die KESB eine Adoptivfamilie für das Baby. Sie haben nun noch einmal sechs Wochen Zeit, um die Adoption zurückzuziehen (Widerrufsfrist) und das Verfahren zu stoppen.

  • Machen Sie von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, gibt die KESB das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie.

  • Nach diesem Zeitpunkt haben Sie keine Möglichkeit mehr, das Kind zu sehen oder wieder zu sich zu nehmen.

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