Anstellungsbedingungen

Anstellungsbedingungen - Kantonsspital Baselland

Seit dem 1. Januar 2016 ist der öffentlich-rechtliche Gesamtarbeitsvertrag des Kantonsspitals Baselland in Kraft. Der GAV wurde mit den Sozialpartnern ausgehandelt, bietet den Mitarbeitenden des KSBL fortschrittlichste Arbeitsbedingungen an, wahrt verschiedene Interessen und stellt damit gleichzeitig sicher, dass die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden gewährleistet ist.

Der individuelle Lohn setzt sich aus Funktionsanteil, individuellem Anteil und allfälligen Zulagen zusammen. Jede Stelle wird auf Basis des Richtfunktionskatalogs in ein Lohnband eingereiht. Jede Richtfunktion wird auf Grund einer summarischen Funktionsbewertung einem Lohnband zugeordnet. Das Lohnsystem umfasst 19 Lohnbänder für das nicht ärztliche Personal (ohne Auszubildende und Praktikant/-innen). Für das ärztliche Personal bestehen 3 separate Lohnbänder.

Wir bezahlen marktorientierte und faire Löhne. Mit der externen Beratungsfirma Perinnova analysieren wir jährlich die Marktlöhne.

Unser Lohnsystem berücksichtigt die Anforderungen an eine Tätigkeit, honoriert individuelle Leistungen, berücksichtigt die Gegebenheiten des Arbeitsmarktes, schafft Transparenz sowie interne Lohngerechtigkeit.

Unsere Mitarbeitende sind bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse zu den jeweils aktuellen Bestimmungen versichert. Die BLPK ist eine Kasse mit umhüllenden Vorsorgeplänen. Sie garantiert damit das BVG-Minimum und erbringt darüber hinausgehende Leistungen. Die Kasse funktioniert nach dem Prinzip des Beitragsprimates.

Anstellungsbedingungen
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Lohntabelle