Besuchsregelung
Um unsere Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden vor dem Coronavirus zu schützen, sind externe Besucher nur in Ausnahmefällen und auf Voranmeldung erlaubt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stationsleitung Kontakt auf.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Besuche nur in Ausnahmen erlaubt
Ausnahmen
- Patienten/-innen unter 18 Jahren
- Palliative Patienten/-innen
- Patienten/-innen unter Betreuung oder Vormundschaft
- Geburten
- Mitteilung von belastenden Diagnosen
Besuche nur auf Voranmeldung erlaubt – bitte kontaktieren Sie uns:
Kantonsspital Baselland Liestal:
Telefon +41 61 925 25 25
Kantonsspital Baselland Bruderholz:
Telefon +41 61 436 36 36
Ambulantes Zentrum Laufen:
Telefon +41 61 400 80 80
Besucher/-innen müssen sich in jedem Fall - auch mit Voranmeldung - am Empfangsschalter des jeweiligen Standorts anmelden.
Kein Zutritt über Notfallstation Bruderholz
Am Standort Bruderholz ist der Zutritt zum Spital nur über den Haupteingang möglich.
Der Notfalleingang ist Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sowie unseren Mitarbeitenden vorbehalten.
Maskenpflicht & und Desinfektion der Hände
Im gesamten Spital gilt eine generelle Maskenpflicht.
Private Stoffmasken sind nicht zugelassen.
Desinfizieren Sie beim Betreten und während des Aufenthalts mehrmals gründlich Ihre Hände bei den verfügbaren Desinfektionsspendern im Spital.