11. November 2022

Gesundheitstipp | Wenn’s weh tut: Schmerzmittel oder direkt zum Arzt / zur Ärztin?

Der akute Schmerz durchzuckt einem plötzlich und unangekündigt. Wann ist es angebracht, sich deswegen in ärztliche Behandlung zu begeben und wann können Sie selbstständig ein Schmerzmittel einnehmen?

Schnell ist es passiert: Beim Treppensteigen den letzten Tritt übersehen, beim Spazieren über einen Stein gestolpert, beim Türe schliessen die Hand zu langsam weggezogen oder im Dunkeln dem Bettpfosten zu nahegekommen. Ergebnis: Knöchel, Knie, Finger oder Zeh schmerzt. Und jetzt? Direkt zum Hausarzt/zur Hausärztin oder in den Notfall des Kantonsspitals Baselland? Oder ist es besser zu versuchen, die Schmerzen mit Schmerzmitteln aus der eigenen Hausapotheke zu bekämpfen? 

«Es kommt darauf an», meint Philipp Schoch, Leiter Pflege des Notfallzentrums KSBL. Nicht jede/-r Patient/-in hat das gleiche Schmerzempfinden. Wenn Sie sehr starke akute Schmerzen verspüren, das verletzte Körperteil anschwillt und Sie es nicht mehr wie gewohnt belasten können, empfiehlt der Experte die Hilfe von medizinischem Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Sind die Schmerzen aushaltbar, dürfen Sie auch selbstständig aus der Hausapotheke ein rezeptfreies Schmerzmittel einnehmen und auf dessen Wirkung warten. Diese tritt gewöhnlich nach ca. 30 Minuten ein.

Informationsquelle Beipackzettel
Rezeptfreie Schmerzmittel wie Paracetamol oder Ibuprofen erhalten Sie in jeder Apotheke. Sie sind zur Behandlung von leichten bis mittelstarken Schmerzen zugelassen. Nehmen Sie sie nur wenige Tage hintereinander ein und nur bis zu der festgelegten Tageshöchstdosis. Lesen Sie den Beipackzettel für die korrekte Anwendung und Dosierung sowie, um mehr über mögliche Nebenwirkungen zu erfahren. 

Denken Sie auch daran, dass Schmerzmittel eine Wechselwirkung mit andere Arzneimitteln, die Sie einnehmen, haben können, sprich ihre Wirkung verstärken, abschwächen oder aufheben können. Auch diese Informationen sind auf dem Beipackzettel aufgeführt. Sind Sie unsicher, dann fragen Sie in Ihrer Apotheke oder in der Arztpraxis nach. 

Wenden Sie Schmerzmittel immer nach der Faustregel «so wenig wie möglich, so viel wie nötig» an und setzen Sie sie nicht länger als erforderlich ein. Und abgelaufene Medikamente sollten Sie nicht mehr einnehmen sondern in die nächste Apotheke zurückbringen.

Es tut immer noch weh
Haben sich die Schmerzen eine Stunde nach Einnahme des Schmerzmittels nicht merklich verbessert, empfiehlt Philipp Schoch ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das medizinische Fachpersonal in der Arztpraxis oder auf der Notfallstation untersucht die verletzte Stelle und ordnet ev. weitere Abklärungen an (z.B. Röntgen). Informieren Sie Ihr Gegenüber welche schmerzstillenden und anderen Medikamente Sie wann eingenommen haben und wie viel davon. Am besten bringen Sie gleich die Verpackung mit. So wissen die behandelnden Personen, um welchen Wirkstoff und um welche Dosierung es sich handelt. Das macht die Behandlung einfacher. 

Gute Besserung
Ihr Kantonsspital Baselland


Wer hilft im Notfall?

www.ksbl.ch/notfall


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