Bescheinigungen für Mitarbeitende, die den Risikogruppen angehören

Eine zunehmende Anzahl an Mitarbeitenden, die den Risikogruppen angehören, wollen sich aus Angst vor einer Ansteckung von ihrer Arbeit dispensieren lassen.

Wir halten uns strikt an die Weisungen des BAG (Artikel 10c der COVID-19-Verordnung 2) und setzen alles daran, unsere Mitarbeitenden zu schützen und nicht zu exponieren.

Die Angehörigen der Risikogruppen können nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten. Die Fachkräfte der ärztlichen und pflegerischen Bereiche brauchen wir jedoch dringend vor Ort. Sie werden aber nicht im COVID-19 Referenzspital auf dem Bruderholz, sondern an den Standorten Liestal und Laufen eingesetzt.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darin unterstützen, dass unser Fachpersonal vor Ort eingesetzt bleiben kann. Wir brauchen Jede und Jeden. 

SR_818.101.24_Verordnung_2_vom_13._Maerz...rus_COVID-19_COVID-19-Verordnung_2.pdf